Allgemeine Geschäftsbedingungen

Babyschwimm – Agentur

Einleitung

Der „Veranstalter” steht als Synonym für die Schwimmagentur Herr Reichelt.

Das Wort “Kurse” steht als Synonym für Kurse, Veranstaltungen und Anwendungen sowie Einzelterminen jeglicher Art.

1. AN- und ABMELDUNGEN

Anmeldungen für unsere geschlossenen Babyschwimmkurse erfolgen ausschließlich schriftlich und unterschrieben oder mittels dem online verfügbaren Anmeldeformular für die entsprechende Einrichtung und werden NUR komplett ausgefüllt akzeptiert! An- und Abmeldungen für Schnupperstunden können telefonisch, schriftlich oder persönlich erfolgen. Eine Kursteilnahme ist mit dem Zeitpunkt der definitiven Anmeldung zu einem terminisierten Kurs verbindlich, da zu jedem Kurs nur eine bestimmte Anzahl an Personen aufgenommen werden können. Erfolgt eine Stornierung innerhalb einer Frist 15 Tage vor Beginn des Kurses oder gar nicht bzw. nach Kursstart, kann eine Rückerstattung nicht erfolgen. Gutscheine sind nicht gegen Bargeld einlösbar. Kündigungen/Rücktritt aus wichtigen Gründen ist möglich z.B. Krankheiten, Aufenthalt im Krankenhaus oder Umzug(Ortswechsel).

2. KULANZREGELUNG FÜR VERSÄUMTE STUNDEN

Sollten bei Schwimmkursen Unterrichtseinheiten aus triftigen Gründen versäumt werden (Krankheit, wichtige Termine…), besteht die Möglichkeit, 1 versäumte Stunde im Anschluss an den Kurs nachzuholen. Dazu räumt die Schwimmagentur 2 Schiebestunde ein. Bitte sorgen Sie dafür, dass Sie die Kursleitung rechtzeitig über Ihr voraussichtliches Fehlen in Kenntnis setzen. Die Kursleiterin führt nach bestem Wissen und Gewissen Aufzeichnungen über die Anwesenheit der Schwimmschüler. Im Zweifelsfall sind die Aufzeichnungen der Kursleiterin gültig.

3. HAFTUNG

Jeder Teilnehmer, Eltern mit Kind oder Erwachsener beim Aqua oder Schwimmlernkurs, weiß, dass er auf eigene Gefahr am Schwimmkurs teilnimmt. Die Kursleitung haftet nicht für Personen- und Sachschäden jeglicher Art. Die Eltern sind für ihre Kinder verantwortlich. Im Falle eines Unfalls während eines Kurses kann die Kursleitung ebenfalls nicht zur Verantwortung gezogen werden. In diesem Fall sind entweder die Begleitpersonen für die Folgen verantwortlich bzw. beim Aqua oder Schwimmlernkurs jeder selbst. Psychische oder physische Beeinträchtigungen, welche eine Gefährdung des Kursteilnehmers darstellen könnten, müssen der Kursleitung gemeldet werden (z. B. Epilepsie, Ohrenerkrankungen, Herzfehler, Trommelfellschäden und ansteckende Krankheiten etc…), die Kursleitung haftet auch in diesem Fall nicht für evt. Schäden. Jeder Teilnehmer unterliegt der Hausordnung und hat den Anweisungen des Kursleiters sowie des Hauspersonals Folge zu leisten.

Teilnehmer, die gegen die guten Sitten, sportliche Fairness, Haus- oder Geschäftsordnung verstoßen, können ohne Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr von der Kursteilnahme ausgeschlossen werden.

4. Aufzeichnungen

4.1 Foto – Video

Zum Schutz der Teilnehmer bzw. Babys, sind in unseren Kursen keine andere gewerblich tätigen Fotografen oder Videofilmer zugelassen, bzw. berechtigt, Aufzeichnungen jedweder Art zu machen. Es besteht aber die Möglichkeit, Aufzeichnungen (Fotos -Überwasser und Unterwasser & HD Videos) von der Babyschwimm Agentur, die in unseren Kursen Fotomaterial erstellt, zu erwerben.

5. Schlussbestimmungen

5.1 Allgemeines

Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen, einschließlich dieser Teilnahmebedingungen, bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Etwaige weitergehende gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingung und/oder sonstiger Vereinbarungen der Vertragsparteien ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden bzw. die Parteivereinbarungen einen Formfehler oder eine Lücke enthalten, bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten am nächsten kommt; das Gleiche gilt im Fall einer Lücke.

Der mit dem Vertragspartner geschlossene Vertrag sowie diese allgemeinen Teilnahmebedingungen und alle sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten unterstehen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

5.2 Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den zwischen den Parteien geschlossenen Verträgen ist Dresden. Dies gilt auch für Streitigkeiten über die Rechtswirksamkeit des Vertragsabschlusses und dessen Rechtsbeständigkeit.